Gesetzliche Grundlagen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit
In der Schweiz sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit den Lohn für eine bestimmte Zeit weiterzuzahlen. Die Grundlage dafür bildet Art. 324a OR (Obligationenrecht).
- Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss länger als drei Monate bestehen oder für mehr als drei Monate abgeschlossen worden sein.
- Dauer der Lohnfortzahlung: Die Dauer hängt von der Länge des Arbeitsverhältnisses und dem Kanton ab. Die sogenannten Skalen (z.B. Zürcher, Berner oder Basler Skala) legen fest, wie lange der Lohn weitergezahlt wird.
Beispiel Zürcher Skala:
- Im 1. Dienstjahr: 3 Wochen Lohnfortzahlung
- Im 2. Dienstjahr: 8 Wochen
- Im 3. Dienstjahr: 9 Wochen
Krankentaggeldversicherung – Eine wichtige Absicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Viele Unternehmen schliessen eine Krankentaggeldversicherung ab, um das finanzielle Risiko einer langen Lohnfortzahlung abzusichern.
- In der Regel übernimmt die Versicherung 80% des Lohns ab dem 30. Krankheitstag.
- Die Prämien werden oft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Tipp: Prüfen Sie als Arbeitgeber regelmässig Ihre Versicherungspolicen, um Deckungslücken zu vermeiden.
Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Krankheit
Arbeitnehmerpflichten:
- Krankheit sofort melden
- Bei längerer Abwesenheit ein ärztliches Attest vorlegen
- Die Genesung aktiv unterstützen und ärztlichen Anweisungen folgen
Arbeitgeberpflichten:
- Gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung leisten
- Persönliche Daten des Arbeitnehmers vertraulich behandeln
Unterschied zwischen Krankheit und Unfall
- Krankheit: Jede gesundheitliche Beeinträchtigung, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist.
- Unfall: Ein plötzliches, nicht beabsichtigtes und äusseres Ereignis, das eine körperliche Verletzung zur Folge hat.
Wichtig: Die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall folgt unterschiedlichen rechtlichen und versicherungstechnischen Regelungen.
Fazit
Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ist es wichtig, die Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit zu kennen und transparent zu kommunizieren. Eine klare Krankentaggeldversicherung und klare interne Richtlinien schaffen Vertrauen und verhindern Missverständnisse.
Haben Sie Fragen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit oder benötigen Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung?
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir stehen Ihnen gerne zur Seite!