Ein Unfall kann jeden treffen – ob im Beruf oder in der Freizeit. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich in solchen Situationen oft die Frage: Wer bezahlt den Lohn, und wie lange? In diesem Blogbeitrag erklären wir die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zur Lohnfortzahlung bei Unfall in der Schweiz und klären häufige Missverständnisse.
Gesetzliche Grundlagen zur Lohnfortzahlung bei Unfall
In der Schweiz regelt das Unfallversicherungsgesetz (UVG) die Lohnfortzahlung bei Unfällen. Jeder Arbeitnehmer, der mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, ist obligatorisch gegen Berufsunfälle (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU) versichert.
Wichtige Punkte zur Lohnfortzahlung bei Unfall:
- Die Unfallversicherung zahlt ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag ein Taggeld von 80 % des versicherten Lohns.
- In den ersten beiden Tagen liegt die Lohnfortzahlungspflicht beim Arbeitgeber, sofern dies im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt ist.
- Die Lohnfortzahlung durch die Versicherung erfolgt bis zur vollständigen Genesung oder bis zur Feststellung einer Invalidität.
Wer zahlt bei einem Unfall?
- In den ersten zwei Tagen: Der Arbeitgeber übernimmt die Lohnfortzahlung.
- Ab dem dritten Tag: Die Unfallversicherung übernimmt 80 % des versicherten Lohns.
Wichtig: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die restlichen 20 % des Lohns auszugleichen, sofern dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart wurde.
Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Unfall
Arbeitnehmerpflichten:
- Den Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber melden.
- Bei Bedarf ein ärztliches Attest einreichen.
- Den Anweisungen des Arztes folgen, um die Genesung zu fördern.
Arbeitgeberpflichten:
- Den Unfall der zuständigen Unfallversicherung melden.
- Sicherstellen, dass die Lohnfortzahlung korrekt abgewickelt wird.
- Bei Bedarf den Arbeitnehmer unterstützen, z. B. mit angepassten Arbeitsbedingungen nach der Rückkehr.
Unterschied zwischen Krankheit und Unfall
- Krankheit: Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ohne äussere Einwirkung.
- Unfall: Eine plötzliche, nicht beabsichtigte, äussere Einwirkung, die zu einer Verletzung führt.
Wichtig: Die Leistungen bei Krankheit und Unfall folgen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und Versicherungssystemen.
Vorteile einer Unfallzusatzversicherung
Viele Arbeitgeber schliessen ergänzende Versicherungen ab, um auch die restlichen 20 % des Lohns abzudecken. Dies schafft nicht nur finanzielle Sicherheit für den Arbeitnehmer, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Mitarbeiterbindung.
Fazit: Klarheit schafft Sicherheit
Ein klarer Umgang mit der Lohnfortzahlung bei Unfall ist entscheidend für ein gutes Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Versicherungspolicen aktuell sind, und Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten kennen.
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