Teilzeitarbeit wird in der Schweiz immer beliebter. Viele Berufstätige schätzen die Flexibilität und die Möglichkeit, Arbeit und Privatleben besser in Einklang zu bringen. Doch was bedeutet Teilzeitarbeit in Bezug auf die berufliche Vorsorge (BVG)? Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Was ist das BVG?
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (kurz: BVG) regelt die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Neben der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll das BVG sicherstellen, dass Arbeitnehmende auch im Ruhestand oder bei Invalidität finanziell abgesichert sind.
Teilzeit und BVG – Die Herausforderung
Für Teilzeitangestellte können in der beruflichen Vorsorge einige Besonderheiten und Herausforderungen auftreten. Das liegt vor allem daran, dass der sogenannte Koordinationsabzug vom versicherten Lohn eine zentrale Rolle spielt.
Der Koordinationsabzug – Was bedeutet das?
Der Koordinationsabzug beträgt im Jahr 2025 CHF 25’725. Er wird vom Jahreslohn abgezogen, um den versicherten BVG-Lohn zu bestimmen. Wer beispielsweise CHF 40’000 pro Jahr verdient, hat nach Abzug dieses Betrags nur noch CHF 14’275 als Grundlage für die BVG-Beiträge.
Bei einem niedrigen Einkommen – wie es bei Teilzeitstellen häufig vorkommt – kann der Koordinationsabzug dazu führen, dass nur ein sehr geringer oder gar kein Lohnanteil versichert wird. Das mindert die späteren Rentenansprüche und kann im Alter zu finanziellen Engpässen führen.
Welche Lösungen gibt es?
Um die Absicherung von Teilzeitangestellten zu verbessern, können Arbeitgebende und Arbeitnehmende verschiedene Massnahmen ergreifen:
- Anpassung des Koordinationsabzugs:
Einige Unternehmen verzichten bei Teilzeitangestellten ganz oder teilweise auf den Koordinationsabzug, um einen höheren BVG-Lohn zu sichern. - Zusätzliche Einzahlungen:
Arbeitnehmende können freiwillige Einzahlungen in ihre Pensionskasse tätigen, um später eine höhere Rente zu erhalten. - Kombinierte Versicherungen:
Wer mehrere Teilzeitjobs bei verschiedenen Arbeitgebern hat, sollte prüfen, ob eine Sammelversicherung möglich ist. Dies verhindert Lücken in der Vorsorge.
Vorteile für Arbeitgebende
Arbeitgebende, die eine faire und flexible BVG-Lösung für Teilzeitkräfte anbieten, können sich als attraktive Arbeitgeber positionieren. Dies stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern fördert auch das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden.
Fazit
Teilzeitkräfte sollten sich frühzeitig mit ihrer BVG-Situation auseinandersetzen, um späteren Rentenlücken vorzubeugen. Arbeitgebende können durch angepasste Lösungen einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung ihrer Mitarbeitenden leisten.
Haben Sie Fragen zur beruflichen Vorsorge bei Teilzeit? Wir unterstützen Sie gerne mit individuellen Lösungen und kompetenter Beratung.
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