Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmende ein einschneidendes Ereignis. Doch das Schweizer Arbeitsrecht bietet sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebern bestimmte Schutzmechanismen, die für Fairness und Rechtssicherheit sorgen sollen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über den Kündigungsschutz in der Schweiz – von den gesetzlichen Grundlagen bis hin zu Sonderregelungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder Diskriminierung.
Allgemeine Regelungen zur Kündigung
Das Schweizer Arbeitsrecht sieht grundsätzlich die sogenannte Kündigungsfreiheit vor. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist beenden können. Dennoch gibt es bestimmte gesetzliche Einschränkungen, die verhindern sollen, dass Kündigungen in missbräuchlicher oder diskriminierender Weise erfolgen.
Kündigungsfristen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäss Art. 335c OR (Obligationenrecht) betragen:
- Während der Probezeit: 7 Kalendertage
- Im ersten Dienstjahr: 1 Monat auf das Monatsende
- Im zweiten bis neunten Dienstjahr: 2 Monate auf das Monatsende
- Ab dem zehnten Dienstjahr: 3 Monate auf das Monatsende
Die Fristen können vertraglich verlängert, jedoch nicht verkürzt werden, es sei denn, ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) regelt dies anders.
Kündigung während unzulässiger Zeiten (Sperrfristen)
Das Schweizer Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmende vor Kündigungen während sogenannter Sperrfristen. Eine Kündigung während dieser Zeiten ist ungültig. Zu den Sperrfristen gehören:
- Krankheit oder Unfall:
- Während des ersten Dienstjahres: 30 Tage Sperrfrist
- Im zweiten bis fünften Dienstjahr: 90 Tage Sperrfrist
- Ab dem sechsten Dienstjahr: 180 Tage Sperrfrist
- Schwangerschaft und Mutterschaft:
- Während der gesamten Schwangerschaft sowie bis 16 Wochen nach der Geburt besteht ein umfassender Kündigungsschutz.
- Militär- oder Zivildienst:
- Während des Dienstes sowie vier Wochen davor und danach darf nicht gekündigt werden.
Missbräuchliche Kündigungen
Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst. Beispiele für missbräuchliche Kündigungen sind:
- Kündigung aufgrund von persönlicher Antipathie oder Racheaktionen
- Kündigung wegen der Ausübung von Arbeitnehmerrechten (z. B. Teilnahme an einem Streik)
- Kündigung aus diskriminierenden Gründen, z. B. wegen Geschlecht, Religion oder Herkunft
Wird eine missbräuchliche Kündigung ausgesprochen, bleibt sie zwar wirksam, der gekündigte Arbeitnehmende kann jedoch eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen einfordern.
Kein genereller Kündigungsschutz
Im Unterschied zu anderen Ländern, z. B. Deutschland, gibt es in der Schweiz keinen allgemeinen Kündigungsschutz, der Kündigungen nur bei Vorliegen eines «sozialen Grundes» zulässt. Arbeitgeber müssen keine spezifischen Gründe für eine Kündigung nennen, solange sie nicht gegen die oben genannten Sperrfristen oder Missbrauchstatbestände verstossen.
Kündigungsschutz bei Massenentlassungen
Bei einer Massenentlassung – also wenn mehrere Arbeitnehmende innerhalb kurzer Zeit gekündigt werden – gibt es besondere gesetzliche Vorgaben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Mitarbeitenden und deren Vertretung frühzeitig zu informieren und mit ihnen mögliche Lösungen zu verhandeln. Zudem muss das zuständige kantonale Amt benachrichtigt werden.
Tipps für Arbeitnehmende
Als Arbeitnehmender haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch wichtige Rechte in Bezug auf Ihre Arbeitszeit:
- Arbeitsvertrag prüfen: Überprüfen Sie die vereinbarten Kündigungsfristen und mögliche Sonderregelungen im Vertrag.
- Rechtzeitig reagieren: Falls Sie vermuten, dass eine Kündigung missbräuchlich oder unzulässig ist, sollten Sie schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen.
- Dokumentation: Halten Sie relevante Gespräche und Ereignisse schriftlich fest, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.
Tipps für Arbeitgeber
- Sorgfältige Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass die Gründe für eine Kündigung nachvollziehbar und sachlich dokumentiert sind.
- Einhalten der gesetzlichen Vorgaben: Überprüfen Sie vor einer Kündigung, ob Sperrfristen oder andere Schutzregelungen gelten.
- Gesprächsführung: Führen Sie Kündigungsgespräche respektvoll und transparent, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Fazit
Der Kündigungsschutz in der Schweiz bietet sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebern wichtige Regelungen, um das Arbeitsverhältnis fair und rechtlich sicher zu beenden. Sperrfristen und der Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen sind dabei zentrale Elemente. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich besser auf eine Kündigung vorbereiten und gegebenenfalls rechtzeitig Massnahmen ergreifen.
Haben Sie Fragen zum Kündigungsschutz oder benötigen Sie Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Themen?
Unser Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite!