Mutterschaft ist eine bedeutende Lebensphase, die nicht nur familiäre, sondern auch berufliche und finanzielle Aspekte betrifft. In der Schweiz gibt es eine gesetzliche Mutterschaftsentschädigung, die sicherstellt, dass berufstätige Mütter während des Mutterschaftsurlaubs finanziell abgesichert sind. Doch wer hat Anspruch darauf, wie hoch ist die Entschädigung und wie wird sie beantragt? In diesem Beitrag geben wir einen umfassenden Überblick.
Was ist die Mutterschaftsentschädigung?
Die Mutterschaftsentschädigung ist eine finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Mütter während des Mutterschaftsurlaubs. Sie soll sicherstellen, dass Frauen nach der Geburt ihres Kindes ein Einkommen haben und sich in den ersten Wochen nach der Entbindung auf ihre neue Rolle konzentrieren können.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?
Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Mütter, die:
- in den neun Monaten vor der Geburt ihres Kindes obligatorisch bei der AHV versichert waren,
- in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben,
- zum Zeitpunkt der Geburt angestellt, selbstständig oder im Betrieb des Ehemanns mitarbeitend sind.
Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?
Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Einkommens, das vor der Geburt erzielt wurde, jedoch maximal CHF 220 pro Tag. Die Zahlungen erfolgen während 14 Wochen (98 Tage) ab dem Tag der Geburt.
Wie wird die Mutterschaftsentschädigung beantragt?
Der Antrag auf Mutterschaftsentschädigung muss bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse gestellt werden. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung. Selbstständige oder arbeitslose Mütter müssen den Antrag selbst einreichen. Notwendige Dokumente sind:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis der Erwerbstätigkeit
- Lohnabrechnungen oder Einkommensnachweise
Was passiert bei Komplikationen oder Frühgeburten?
Falls das Kind vorzeitig geboren wird, kann die Versicherungsdauer entsprechend angepasst werden. Zudem gibt es in besonderen Fällen weiterführende Leistungen, etwa bei gesundheitlichen Komplikationen oder einer verlängerten Hospitalisation des Neugeborenen.
Mutterschaftsentschädigung und Kündigungsschutz
Während des Mutterschaftsurlaubs besteht ein Kündigungsschutz. Arbeitgeber dürfen Mütter während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt nicht entlassen. Wer nach dem Mutterschaftsurlaub nicht direkt an den Arbeitsplatz zurückkehrt, verliert allerdings den Anspruch auf die Entschädigung.
Vaterschafts- und Elternurlaub: Eine Ergänzung?
Seit 2021 gibt es in der Schweiz auch eine gesetzliche Vaterschaftsentschädigung, die Vätern zehn Tage bezahlten Urlaub gewährt. Ein längerer Elternurlaub, wie er in anderen Ländern existiert, ist derzeit nicht gesetzlich verankert, wird aber politisch diskutiert.
Fazit
Die Mutterschaftsentschädigung ist eine wichtige soziale Leistung, die Müttern in der Schweiz finanzielle Sicherheit während des Mutterschaftsurlaubs bietet. Wer frühzeitig informiert ist und die nötigen Anträge stellt, kann sich auf diese Unterstützung verlassen. Dennoch gibt es Raum für Verbesserungen, insbesondere in Bezug auf eine flexiblere Elternzeit.
Haben Sie Fragen zur Mutterschaftsentschädigung?
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